Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 675
Mainz - Erzbischöfe, Kurfürsten, Adelspaläste

Mainz, Weihergarten 6
Heraldischer Bauschmuck des Anselm Casimir Wambolt von Umstadt (1629-1647)

Der Weihergarten war ein spätes Kurienviertel. Ende des 18. Jh. gehörte die bis dahin weitgehend unbebaute Fläche dem Domkapitel und wurde als Bleichplatz verwendet. Erst in den 90er Jahren des 18. Jh. begann man mit der Bebauung. Einige Parzellen verkaufte man als Baugrund (22 Parzellen zu je ca. 150 Quadratmeter), um so die Mittel zur Errichtung dreier dreigeschossiger Kurien des Domkapitels zu bekommen, die die Hausnummern 10, 11 und 12 tragen. Diese Bauten lagen alle innerhalb der Domimmunität. Dieses Viertel ist beispielhaft für den planmäßigen Ausbau der Stadt Mainz im späten 18. Jh. Der Stil der neuen Bebauung ist bereits klassizistisch. Der verantwortliche Architekt war Emanuel von Herigoyens (1746-1817). Lediglich das Haus im Weihergarten 6 weist noch spätbarocke Formen auf. Das heutige Gebäude ist eine Rekonstruktion von 1977/78. Dort ist eine ältere Spolie in die Fassade eingemauert mit dem nachfolgend beschriebenen Wappenstein.

Anselm Casimir Wambolt von Umstadt war 1629-1647 Erzbischof von Mainz. Sein Wappen ist geviert:

Hier ist eine einfache schildartige Kartusche mit eingerollten Schnecken gewählt. Theoretisch mögliche Helmzieren wären:

Dieser Mainzer Fürstbischof entstammt einer rheinischen, uradeligen Familie. Seit 1306 führen die Wambolt den Beinamen "von Umstatt/Umstadt/Umbstatt", auch nach dem Verlust des Ortes. Der Freiherrenbrief datiert vom 6.5.1664 und wurde von Kaiser Leopold I in Regensburg ausgestellt. Des Bischofs Vater war Eberhard Wambolt von Umstadt (16.5.1546 - 11.01.1601), Beisitzer am Reichskammergericht in Speyer und Reichshofrat, seine Mutter war Anna von Reiffenberg (gest. 13.11.1583, Frau in erster Ehe). Es ist anzunehmen, daß Anselm Casimir Wambolt von Umstadt in Speyer geboren wurde, wo die Familie ansässig war. Er studierte in Rom (1599-1597), in Würzburg (1597-1599) sowie später noch zwei Jahre in Padua. 1605 sehen wir ihn als Mitglied des Mainzer Domkapitels, im gleichen Jahr wird er zum Diakon geweiht, 1629 wurde er zum Domscholaster gewählt. Er wurde 1610 Mitglied des Ritterstiftes St. Alban. Von Johann Schweickard von Cronberg wird er 1608 in den Hofrat berufen, dem er 1609-1618 als Hofratspräsident vorsteht. Viele diplomatische Missionen mehren sein Ansehen und beweisen seinen Einsatz für den Katholizismus. 1619-1629 ist er Amtmann in Mombach. 1620-1622 sehen wir ihn als Rektor der Mainzer Universität. Nach seiner Wahl zum Erzbischof im Jahre 1629 setzte er sich für eine prokaiserliche und streng katholisch-habsburgische Politik ein, was ihn mitten im 30jährigen Krieg in Opposition zu König Gustav Adolf brachte, der 1631 Mainz eroberte. Wambolt von Umstadt war aber schon gemeinsam mit dem namhaften Adel und Klerus nach Köln getürmt. 1636 konnten er und sein klerikales Umfeld wieder nach Mainz zurückkehren. Interessant: Erst in diesem Jahr erhielt Wambolt vom Umstadt die Priester- und Bischofsweihe! Das Jahr 1636 brachte einen Höhepunkt seiner kirchlichen Karriere: Am 22.12.1636 krönte er in Regensburg den neuen König Ferdinand III. In seinem Fürstbistum setzte er sich stark für die kompromißlose Katholisierung, auch für die Zwangskatholisierung der protestantischen Zuzügler ein. 1644 mußte Wambolt von Umstadt erneut vor den französischen Truppen aus Mainz fliehen, er fand Zuflucht in Frankfurt. Mainz sollte er nicht mehr wiedersehen, denn er verstarb am 9.10.1647 in Frankfurt.

Literatur:
Siebmachers Wappenbücher.
Otto Gruber: Wappen des mittelrheinisch-moselländischen Adels, Trier 1962-1965, incl. Nachtrag Trier 1967, ebenfalls veröffentlicht in verschiedenen Jahrgängen der "landeskundlichen Vierteljahresblätter".
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Stadt Mainz, Band 2.2: Altstadt, bearb. von Ewald Wegner, hrsg. vom Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz 1988, Wernersche Verlagsgesellschaft Worms, 3. Auflage 1997, ISBN 3-88462-139-4, S. 324

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